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Investition in die Chancengerechtigkeit

Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in die Chancengerechtigkeit – Bildung, Erziehung und Förderung sind und bleiben gebührenfrei. Dafür stellt das Land 2024 mehr als 62 Millionen Euro zur Verfügung, so eine Pressemeldung des Ministeriums für Bildung und Kindertages-förderung Mecklenburg-Vorpommern. 

„Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium – in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei. Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. 

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land in diesem Jahr 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.   

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern zahlen keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards. 

Simone Oldenburg: „Durch die Elternbeitragsfreiheit hat das Land den Zugang zur Kindertagesförderung weiter erleichtert und damit gleichzeitig die Chancengerechtigkeit verbessert.“ Die Umstellung des Finanzierungssystems und die Elternbeitragsfreiheit führten ferner zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson und würden die Mobilität erleichtern. Denn Eltern müssten keine Mehrkosten mehr zahlen, wenn sie für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wählen. 

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